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1.  Gültigkeit dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Bestellung über die Webseite des Verkäufers oder auf anderem Wege.  Einkaufsbedingungen des Käufers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller bei Bestellung angibt, nur zu seinen Bedingungen zu kontrahieren und dem bei der Bestätigung der Bestellung nicht neuerlich widersprochen wird.
1.1 Angebot und Vertragsschluss
Das auf der Webseite des Verkäufers aufscheinende Angebot zum Erwerb einer Lizenz für OrganizerPro ist freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung vom Verkäufer schriftlich durch eine online Bestellung bestätigt wird.
1.2 Unternehmensübergang
Im Fall des Unternehmensübergangs auf eine andere Person geht das gesamte Vertragsverhältnis ohne Verständigung des Käufers auf den Unternehmensnachfolger über. Rücktrittsrechte des Käufers und die Nachhaftung des Verkäufers sind für diesen Fall ausgeschlossen.
2.  Leistung und Prüfung 
2.1 Gegenstand des Vertrages ist, gegen Entrichtung des beim jeweiligen Produkt angegebenen Entgelts:  
- der Erwerb von Nutzungsberechtigungen für die vom Verkäufer angebotenen Softwareprodukte 
- der Erwerb einer Kopie der Software zum digitalen Download
- der Erwerb eines Aktivierungsschlüssels, in digitaler Form (Lizenzschlüssel)
- Erwerb von Werknutzungsbewilligungen 
Nicht im Vertrag enthalten ist
- der Erwerb weitergehender Nutzungs- und Verwertungsrechte
- der Erwerb nachfolgender Software-Updates und Software-Ergänzungen
- sonstige Hardware zur Benutzung der Software
2.2 Programmbeschreibung
Die Software OrganizerPro dient zum Schreiben und Verwalten von Gutachten. 
2.3 Mängelrüge
Etwa auftretende Mängel, das sind Fehler im Programm die zum Absturz führen, sind vom Käufer ausreichend dokumentiert dem Verkäufer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. 
3. Versand und Gefahrtragung
Der digitale Lizenzschlüssel wird versandkostenfrei im internen Bereich der Webseite www.organizerpro.at angegeben. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Verkäufers liegen, entbinden den Verkäufer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. 
4. Preise, Steuern und Gebühren 
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Verkäufers. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. 
Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Käufer gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5. Zahlung
5.1 Der Verkäufer legt gemeinsam mit der Bestätigung der Bestellung die Rechnung in elektronischer Form. Die vom Verkäufer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer per Kreditkartenzahlung sofort ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. 
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Verkäufer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.2 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Verkäufer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlung berechtigt den Verkäufer, vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. Der Käufer hat jeden dadurch entstandenen Schaden einschließlich entgangenen Gewinns zu ersetzen. 
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Im Fall der Vereinbarung von Ratenzahlung ist der Verkäufer bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und damit vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann aber auch auf Erfüllung bestehen, was keiner Mitteilung bedarf.
5.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten. 
6. Lizenzumfang und Nutzung 
6.1 Der Verkäufer räumt dem Käufer nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht ein, die Software im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, Sämtliche sonstigen Rechte verbleiben beim Verkäufer. 
Jede Verletzung der Urheberrechte des Verkäufers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. 
Die Anfertigung von Kopien der Software für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Käufer nicht gestattet
7. Rücktrittsrecht
7.1  Stornierungen durch den Käufer sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Ist der Verkäufer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 Prozent des Kaufpreises zu verrechnen. 
8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen, Verkürzung über die Hälfte
8.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Software mit dem angegebenen Betriebssystem und den angegebenen Hardware- und sonstigen Systemvoraussetzungen genutzt werden kann. 
8.2.1 Voraussetzung für die Beseitigung von Fehlern der Software oder der Datenträger ist, dass 
- der Käufer den Fehler hinreichend genau in einer Fehlermeldung beschreibt und dieser für den Verkäufer bestimmbar ist; 
- der Käufer dem Verkäufer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen (zB Screenshots) zur Verfügung stellt; 
- der Käufer oder ein Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; 
- die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird. 
8.2.2 Im Falle der Gewährleistung haben Verbesserung und Ersatzlieferung Vorrang vor Preisminderung. Eine Frist von einem Monat zur Mangelbehebung gilt als angemessen. Die Wandlung ist außer bei Unbenutzbarkeit der Software ausgeschlossen. Dem Verkäufer bleibt das Wahlrecht vorbehalten, statt der Verbesserung oder Ersatzlieferung den Preis zu mindern.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. 
8.2 Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 
8.3 Im Fall des (nachträglichen) Eingriffs in die Software durch eigene Programmierer des Käufers bzw. Dritte entfällt jegliche Gewährleistung durch den Verkäufer. 
Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Käufer zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Verkäufer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Käufer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. 
Ferner übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. 
8.4 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Übergabe. 
8.5 Die Anwendung des § 934 ABGB ist ausgeschlossen.
9. Haftung 
9.1 Der Verkäufer haftet dem Käufer für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Verkäufer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Verkäufer unbeschränkt. 
9.2 Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
9.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
9.4 Sofern der Verkäufer Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Verkäufer diese Ansprüche an den Käufer ab. Der Käufer wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 
9.5 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,--. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.
10. Sonstiges 
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder unwirksam werden, wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. 
11. Datenschutz, Geheimhaltung 
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12. Loyalität 
Der Käufer verpflichtet sich jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des Verkäufers während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen. Der dagegen verstoßende Käufer ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
13. Gerichtsstand und Rechtswahl
Auf die Geschäftsbeziehung der Parteien ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Verkäufers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
14. Streitschlichtung 
Als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung gelten die vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich empfohlenen Mediationsklausel:
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
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